Kundeninformation nach VAG
Ausgangslage |
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Seit dem 1. Januar 2006 unterstehen Versicherungsvermittler einer staatlichen Aufsicht. Sie gründet auf dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und enthält im Artikel 45 genau definierte Informationspflichten. Dieses Dokument enthält die von uns gemäss Artikel 45 VAG zu deklarierenden Informationen. |
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Identität |
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a) Wir sind ein unabhängiges Beratungsunternehmen im Versicherungswesen und in dieser Eigenschaft der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) unterstellt. Wir sind im entsprechenden Register der Vermittleraufsicht unter der Registernummer 21911 eingetragen. b) |
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Angebote und Vertragsbeziehungen |
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Unsere Beratungstätigkeit für Mandatskunden umfasst sämtliche Versicherungszweige. Die von uns angebotenen Deckungen stammen grundsätzlich von mehreren Versicherungsunternehmen, Vorsorgestiftungen oder Finanzinstituten, es sei denn, dass ein spezifischer Versicherungsschutz nur von einem einzigen Unternehmen angeboten wird. Als unabhängiger Versicherungsmakler haben wir mit nachfolgenden Unternehmen schriftliche oder mündliche Zusammenarbeitsvereinbarungen: |
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AAA Insurance |
Communitas |
Grano |
Orion |
Swisscanto |
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Abraxas |
Concordia |
Groupe Mutuel |
PAX |
SwissLife |
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ACE |
Crédit Suisse |
HDI |
PK Pro |
Sympany |
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AIG |
CSS |
Helsana |
PK Rück |
Tellco |
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Allianz |
DAS |
Helvetia |
PKG |
TSM |
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Animalia |
Dextra |
IBC |
Profond |
Uniqa |
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Aon |
EGK |
Innova |
Protekta |
UWP |
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ASGA |
Elipse Life |
Liberty |
PTV |
Valiant Bank |
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ASN |
Elvia |
Liechtenstein Life |
Sanitas |
Vaudoise |
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Atupri |
emmental |
Lienhardt & Partner |
SAEKK |
vfa |
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AXA Art |
Epona |
Lloyd's |
SHP |
Visana |
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AXA Winterthur |
Europäische |
Mannheimer |
Skandia |
VP Bank |
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AXA-ARAG |
Fortius |
Mobi Life |
Solida |
PAT BVG |
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Bank Sparhafen |
Fortuna |
Mobiliar |
SSO |
VSAO |
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Basler |
Gemini |
NAB |
Stiftung Abendrot |
XL Insurance |
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CAP |
Generali |
Nationale Suisse |
SUVA |
ZKB |
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Catlin |
Gerling |
NEST |
SWICA |
Zürich |
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Chubb |
Gestassur |
ÖKK |
Swiss Life |
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Diese Auflistung entspricht dem Stand im Juli 2017 und ist nicht abschliessend. Eine aktualisierte Liste finden Sie auf unserer Website www.rimag.ch. |
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Honorierung |
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Die Entschädigung für unsere Tätigkeit im Interesse unserer Kunden ergibt sich in der Regel aus einem bestimmten Prozentsatz der Versicherungsprämien, Spareinlagen oder Produktionssummen. Diese Entschädigung nennt sich „Courtage“ und steht uns in der Regel wiederkehrend zu. In einigen Versicherungszweigen (z.B. Lebensversicherungen) erhalten wir auch einmalige „Abschlussprovisionen“ und im Anlagegeschäft (z.B. Vorsorgekonti 3a) einmalige oder wiederkehrende „Kommissionen“ oder „Finder’s Fees“. Für gewisse, im Voraus mit dem Kunden zu vereinbarende Dienstleistungen erbringen wir unsere Tätigkeit auf Honorarbasis, wobei wir hier zwischen aufwandsabhängigen und pauschalen Honoraren unterscheiden. |
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Haftung |
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Im Falle einer Nachlässigkeit, eines Fehlers oder unrichtiger Auskünfte im Zusammenhang mit unserer Vermittlungstätigkeit kann die juristische Person „RIMAG Insurance Consulting AG“ gemäss den Schweizer Gesetzesnormen haftbar gemacht werden. Beschwerden sind schriftlich an die Geschäftsleitung der RIMAG zu richten. |
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Datenschutz |
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Personendaten werden durch uns nur soweit aufgenommen, als sie im Rahmen des Mandatsvertrages zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen benötigt werden. Wir verpflichten uns, alle Vorkehrungen zur Einhaltung der massgebenden gesetzlichen Vorschriften für den Datenschutz zu treffen. Die Daten werden absolut vertraulich behandelt. Sämtliche Daten werden in der Regel in elektronischer und/oder Papierform aufbewahrt. |
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