Allgemeine Geschäftsbedingungen
RIMAG – Ihr Versicherungsmakler
Die RIMAG Insurance Consulting AG ist ein ungebundener Versicherungsvermittler für alle Versicherungszweige und ist der
Finanzmarktaufsicht (FINMA) unterstellt. Die RIMAG sowie alle Versicherungsberater verfügen über die notwendige Registrierung gemäss
dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).
Versicherungsmandat
Der Kunde beauftragt die RIMAG mittels Versicherungsmandat mit der Verwaltung und laufenden Betreuung der im Mandat erwähnten
Versicherungszweige. Das Mandat gilt gleichzeitig auch als Vollmacht vom Kunden, dass die RIMAG die für die auftragsgemässe
Abwicklung erforderlichen Personen- und Risikoinformationen einholen und an Dritte weitergeben darf. Dies kann auch Daten und
Informationen aus bestehenden oder früheren Versicherungsverträgen beinhalten sowie aktuelle wie auch vergangenheitsbezogene
Prämien- und Schadeninformationen.
Dienstleistungen
Die Dienstleistungen der RIMAG sind im Versicherungsmandat aufgeführt. Diese Dienstleistungen können jedoch nur erbracht werden,
sofern das Mandat bei den entsprechenden Versicherungsanbietern aktiviert wurde. Die RIMAG ist zudem bevollmächtigt, im Namen des
Kunden mit Versicherungsanbietern (Versicherungsunternehmen, Pensionskassen, Vorsorgestiftungen, Finanzinstituten oder Businesspartnern) direkt Kontakt zu pflegen, zu verhandeln, Offerten einzuholen und nach Rücksprache mit dem Kunden Verträge einzugehen, zu
verändern, umzuplatzieren und zu kündigen.
Zusammenarbeit mit Versicherungs- und Finanzinstituten
Die RIMAG verfügt über Zusammenarbeitsvereinbarungen mit den diversen lizenzierten Versicherungsanbietern. Die RIMAG ist jedoch
weder rechtlich noch wirtschaftlich noch auf andere Weise an einen dieser Anbieter gebunden oder mit ihm verflechtet. Die RIMAG vertritt
und wahrt die Interessen der Kunden gegenüber den Anbietern. Die Risikoidentifikation sowie die Schadenbehandlung und Schadenerledigung erfolgt in der Regel direkt durch die Anbieter. Bei Bedarf unterstützt und begleitet die RIMAG den Kunden jedoch in allen
Schadenfällen. Das Inkasso der Prämien erfolgt in der Regel ebenfalls direkt durch den Geschäftspartner. Für die Überweisung der
Prämien ist ausschliesslich der im Vertrag aufgeführte Versicherungsnehmer oder Prämienzahler verantwortlich.
Zusammenarbeit mit anderen Versicherungsmaklern in der Schweiz und im Ausland
Sofern notwendig und nach Rücksprache mit dem Kunden, ist die RIMAG auch ermächtigt, mit anderen Versicherungsmaklern in der
Schweiz und im Ausland im ausschliesslichen Interesse des Kunden zusammenzuarbeiten. Auch diese werden Anbieter genannt.
Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, die RIMAG über neue Risiken, Vorversicherungen, Gefahrserhöhungen,-reduktionen oder -veränderungen,
Änderung der Tätigkeit, Liegenschaftserwerb oder -veräusserung sowie Adress- und Standortwechsel zu informieren. Falls ein Schadenereignis über die RIMAG abgewickelt wird, hat der Kunde alle hierzu notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Für die fristgerechte Einreichung von Schriftstücken, Deklarationen oder Schadenmeldungen ist grundsätzlich der Kunde verantwortlich.
Entschädigung (Einnahmen der RIMAG)
Die im Versicherungsmandat festgehaltenen Dienstleistungen der RIMAG erfolgen für den Kunden im Normalfall kostenlos. Die RIMAG
wird durch die Versicherungsanbieter durch marktübliche Courtagen, Provisionen oder Kommissionen entschädigt. Ohne anderslautende
Vereinbarung verzichtet der Kunde auf Einforderung oder Weiterleitung dieser Entschädigungen. Für weitergehende Dienstleistungen der
RIMAG oder wenn die RIMAG nicht oder ungenügend von den Geschäftspartnern für ihre Tätigkeit entschädigt wird, kann die RIMAG ein
Honorar vom Kunden verlangen. Hierfür bedarf es jedoch einer vorgängigen, schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Kunden und der
RIMAG in Form eines Honorarauftrages.
Wie hoch die Entschädigungen sind, die die RIMAG erhält, hängt von Art und Umfang der abzuschliessenden oder bereits bestehenden
Versicherung ab und kann auch zwischen den einzelnen Anbietern variieren. In der Regel handelt es sich um einen Prozentsatz zwischen
1% und 20% der jeweiligen Netto-Jahresprämie oder den Risiko-/Kostenprämien einer Versicherung und die Entschädigung steht der
RIMAG jeweils jährlich nach Bezahlung der Versicherungsprämie durch den Kunden zu, solange ein gültiges Versicherungsmandat mit
dem Kunden besteht. In einzelnen Versicherungszweigen erhält die RIMAG einmalige Entschädigungen (z.B. Lebensversicherungen) und
deren Höhe bemisst sich je nach Anbieter unterschiedlich. Genaue Angaben zu den ihr zustehenden Entschädigungen in solchen Fällen
kann die RIMAG erst machen, wenn verbindliche Anbieterangebote vorliegen. Auf konkrete Kundenanfrage hin erteilt die RIMAG gerne
detailliert Auskunft zu den von ihr vereinnahmten Entschädigungen und den dafür massgebenden Berechnungsparametern.
Die RIMAG ist auch dazu berechtigt, vom Kunden eine Verwaltungsgrundgebühr während der Mandatsdauer zu verlangen. Die Höhe wird
mit dem Kunden im Einzelfall vereinbart.
Haftungsbeschränkung
Die RIMAG haftet gegenüber dem Kunden im Rahmen des Versicherungsmandates ausschliesslich für grobfahrlässig oder vorsätzlich
verursachte Schäden. Für Verträge, welche direkt durch den Kunden bei einem Anbieter abgeschlossen wurden und/oder nicht durch die
RIMAG betreut werden oder von Gesetzes wegen direkt abgeschlossen werden müssen (wie etwa staatliche Sozialversicherungen oder
kantonale Gebäudeversicherungen), wird jegliche Haftung seitens der RIMAG ausgeschlossen. Ebenso können keine Ansprüche für
Deckungen gestellt werden, die vom Auftraggeber nicht explizit gewünscht und/oder nicht abgeschlossen worden sind.
Datenschutz
Insoweit es zur Erfüllung des Versicherungsmandates sowie zur Risikobeurteilung und Geschäftsabwicklung notwendig ist, ist die RIMAG
ermächtigt, Daten und Informationen zu speichern, diese an involvierte Anbieter weiterzugeben und elektronische Transaktionen zu
tätigen. Die RIMAG trifft alle Vorkehrungen zur Einhaltung der massgebenden gesetzlichen Vorschriften für den Datenschutz gemäss dem
jeweils gültigen Datenschutzgesetz (DSG). Die Daten werden absolut vertraulich behandelt.
Schlussbestimmungen
Diese Bedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil des Versicherungsmandates. Es gilt schweizerisches Recht und Gerichtsstand ist der Firmensitz der RIMAG.